Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterschiedliche Finanzhilfe für kirchliche und nichtkirchliche Schulen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.02.1982 - 2789 III 80
- VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 13.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66
Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Der Schulträger hat als Unternehmen jedenfalls einen geringen Fehlbetrag selbst zu tragen (BVerwGE 27, 360/366 )).Verluste, die durch eine nicht sachgemäße, insbesondere unwirtschaftliche Führung der Schule entstanden sind oder bei wirtschaftlicher Führung vermeidbar gewesen wären, bedürfen jedoch keines staatlichen Ausgleichs (vgl. BVerwGE 27, 360/365 )).
Das insoweit gegebene Ermessen wird verfassungskonform dahin auszuüben sein, daß es der verfassungsrechtlich gewährleisteten Privatschulfreiheit (Art. 7 Abs. 4 GG, Art. 134 BV) und dem Sinn und Zweck der hieraus abgeleiteten grundsätzlichen Zuschußpflicht, die einer zum Zusammenbruch der Schule führenden Entwicklung wirksam begegnen soll (vgl. BVerwGE 27, 360/366), gerecht wird.
Diese Abwägung der Ermessensentscheidung hat sich an den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 27, 360/365 f. )) entwickelten Grundsätzen auszurichten.
- BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Als Ersatzschulen anerkannte Privatschulen, die wegen der Konkurrenzsituation mit öffentlichen Schulen in ihrem Bestand gefährdet sind, haben zwar aufgrund der Gewährleistung ihrer Einrichtung in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG grundsätzlich Anspruch auf staatliche Hilfe (BVerwGE 23, 347 ff. ); 27, 360/362 )).Das Unternehmerrisiko muß dem Träger der Privatschule nicht in vollem Umfange abgenommen werden (BVerwGE 23, 347/351 ); OVG NW v. 28.05.1982 ), NVwZ 1982, 572/574; Bernhard, DVBl. 1983, 299/303).
Denn mit der vollen Übernahme des Aufwandes für das Lehrpersonal und einer Erstattung des sächlichen Schulaufwands zu mindestens 80 v. H. hat der Gesetzgeber die aus Art. 7 Abs. 4 GG abgeleitete Subventionierungspflicht privater Schulen bereits voll erfüllt; der Staat ist nicht verpflichtet, den Privatschulen das volle Unternehmerrisiko abzunehmen und sie von jeglicher Eigenleistung freizustellen (vgl. BVerwGE 23, 347/350 f. ); 27, 360/365 f. ); Bernhard, DVBl. 1983, 299/303).
- BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die in Art. 7 Abs. 5 GG vorzufindende Unterscheidung der privaten Volksschulen kann daher als verfassungsrechtlich noch hinnehmbares Argument erscheinen, wenn der Gesetzgeber hieran Unterschiede der Zuschußgewährung anknüpft, die gewisse Grenzen nicht überschreiten und keine allgemeine, grundsätzliche Schlechterstellung einer Gruppe bedeuten (vgl. auch BVerfGE 11, 50/58).
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (vgl. BVerfGE 17, 210/216; 22, 100/103; 27, 220/227; 28, 324/249; 29, 51/56; 38, 187/197; 49, 280/283;… BayVerfGH v. 03.03.1983, BayVBl. a.a.O.; S. 433;… Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, S. 452). - BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die vertraglich den Kirchen gewährleisteten Rechte können vom Staat nicht einseitig aufgehoben werden (BVerfGE 19, 1/12; VerfGE 33, 65/75). - BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
Zeugenentschädigung
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (vgl. BVerfGE 17, 210/216; 22, 100/103; 27, 220/227; 28, 324/249; 29, 51/56; 38, 187/197; 49, 280/283;… BayVerfGH v. 03.03.1983, BayVBl. a.a.O.; S. 433;… Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, S. 452). - BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (vgl. BVerfGE 17, 210/216; 22, 100/103; 27, 220/227; 28, 324/249; 29, 51/56; 38, 187/197; 49, 280/283;… BayVerfGH v. 03.03.1983, BayVBl. a.a.O.; S. 433;… Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, S. 452). - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (vgl. BVerfGE 17, 210/216; 22, 100/103; 27, 220/227; 28, 324/249; 29, 51/56; 38, 187/197; 49, 280/283;… BayVerfGH v. 03.03.1983, BayVBl. a.a.O.; S. 433;… Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, S. 452). - BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (vgl. BVerfGE 17, 210/216; 22, 100/103; 27, 220/227; 28, 324/249; 29, 51/56; 38, 187/197; 49, 280/283;… BayVerfGH v. 03.03.1983, BayVBl. a.a.O.; S. 433;… Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, S. 452). - BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
Die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (vgl. BVerfGE 17, 210/216; 22, 100/103; 27, 220/227; 28, 324/249; 29, 51/56; 38, 187/197; 49, 280/283;… BayVerfGH v. 03.03.1983, BayVBl. a.a.O.; S. 433;… Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, S. 452). - BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1982 - 5 A 2117/80